Freiwillige Feuerwehr  Ameis

vom Löscheimer zum Tanklöschfahrzeug

1898 bis 1998

20 Mitglieder umfaßte das Gründungskomitee. In den Jahren nach der Gründung ließ die anfängliche Begeisterung offensichtlich nach, was sich in der schwankenden Mitgliederzahl niederschlug. Die Geschichte unserer Feuerwehr in den 100 Jahren dokumentiert, dass man immer unter Zurückstellung persönlicher Ressentiments bemüht war, eine kameradschaftlich funktionierende Mannschaft zu stellen. Nur so ist gewährleistet, dass effiziente Hilfe zum Wohl und Schutz der Bevölkerung geleistet werden kann.

 

Die Feuerwehr mußte auch alle Höhen und Tiefen von wirtschaftlichen und politischen Veränderungen durchmachen (Am 31. Jänner 1922 vermerkt der Kassier im Kassenbuch sechsstellige Kronenbeträge und fügt hinzu, dass man damit nichts kaufen kann. Am 2. März 1925 wird in Österreich die Schilling-Währung[1] eingeführt. In der Feuerwehrkassa befinden sich 307.000 Kro­nen. Dafür erhält die Feuerwehr Ameis 30 Schilling und 70 Groschen).

 

Die Bevölkerung ließ aber nie „ihre Feuerwehr“ im Stich und auch in wirklichen Notzeiten sah man die Notwendigkeit für den Bestand der Feuerwehr ein, was in Sach- und Geldspenden zum Ausdruck gebracht wurde. Die Feuerwehr ist auf Spenden aus der Bevölkerung und auf den Reinerlös von Veranstaltungen angewiesen.

 

Von 1899-1995[2] wurde alljährlich in der Faschingszeit der Feuerwehrball veranstaltet. In den Jahren nach der Gründung erfolgten Mostsammlungen und anschließender Weinverkauf. Alljährlich werden Mitgliedsbeiträge einkassiert,  Haussammlungen erfolgten nur sporadisch. Die gut organisierten Wandertage von 1978-1987 brachten finanziellen Gewinn. Ein fixer Bestandteil zur Beschaffung von Barmittel ist das Sommernachtsfest[3] in der Loahmgstett`n seit 1982.

 

Um den Ankauf von Geräten und Ausrüstungsgegenständen finanzieren zu können, darf man die zusätzlichen jährlichen Subventionen der Gemeinde nicht unerwähnt lassen.

 

Monarchie

Seit einem Großbrand in Bad Ischl im Jahre 1865 ließ das Kaiserhaus den Feuerwehren eine besondere Förderung zukommen. Aber auch die Feuerwehren ehrten das Kaiserhaus. Ausrückungen, wie sie im Protokollbuch vermerkt sind, zu Geburts- und Namenstagen und die Teilnahme an Huldigungsfeierlichkeiten waren eine Selbstverständlichkeit. Bereits im Gründungsjahr wurden mit Hilfe von Spendenmitteln und dem Erlös der Gründungsveranstaltung Geräte angekauft.



[1]    10.000 Papierkronen = 1 Schilling Eine neuerliche Währungsreform - in der Feuerwehrkassa befinden sich am 5. Juni 1938  S 41,43 - diese müssen nach dem Einmarsch Deutscher Truppen und der Machtübernahme gegen Reichs­mark (RM) umgetauscht werden. Die Feuerwehr erhält für den Schillingbetrag 27,63 RM. 1945-12-13/20 Währungsreform in Österreich, Schillingwährung wird wieder eingeführt. Um­tausch RM/ÖS erfolgt 1 : 1. Pro Kopf werden aber nur 150 RM gegen die neuen Schillinge gewechselt, der Rest befindet sich auf sogenannten Sperrkonten. Mit dem Beitritt Österr.zur EU wurde ab 1.1.2002 der EURO als neues Zahlungsmittel eingeführt. 1 € = 13,7603 Schilling.

[2]    In Ermangelung eines geeigneten Lokals war es ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich, diese sowohl bei den Feuerwehrkameraden als auch bei der Bevölkerung beliebte Veranstaltung, abzuhalten. Der 1. Feuerwehrball in Ameis wurde am 15. Jänner 1899 veranstaltet.

[3]   Ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes besagt, dass sämtliche Zeltfeste von Vereinen der Gewerbeordnung unterliegen, die FF ist dabei nicht ausgenommen, ein Gastwirt muß seine Konzession dafür zur Verfügung stellen und die Abrechnung hat über dessen Buchhaltung zu erfolgen. Das „Aus“ der Feste ab 1998, mit Hilfe des Reingewinnes Ausrüstung und Geräte angekauft werden, was letztendlich wieder jedem Gemeindebürger zugute kommt. Heftige Proteste seitens der Interessensvertetung der Gastwirte führten 1997/1998 dazu, dass derartige Veranstaltungen über einen Gastwirt abzurechnen sind. Zur Zeit liegt die Entscheidung noch bei Wirtschaftsminister Farnleitner; geplant ist, dass Feste von im sozialen und humanitären Bereich tätigen Vereine (z.B. Rotes Kreuz, Feuerwehr), entsprechend gesetzlich verankert, in der Gewerbeordnung gesondert angeführt werden. Die freiwillig an der Veranstaltung mitarbeitenden Feuerwehrkameraden u deren Frauen, mußten sich verpflichtend bis 1996 einer Untersuchung nach dem Bazillenausscheidegesetz unterziehen.